Sparkasse Hagen historisches Gebäude – Stadtarchiv Hagen – Rechtsstreit Arthur Levy NS-Unrecht
Rechtsstreit Sparkasse an Volme und Ruhr

Arthur Levy
Enteignung
Konto 4409
Sparkasse Hagen

Eine jüdische Familie, deren Vermögen während der NS-Zeit unrechtmäßig enteignet wurde – und deren Nachfahren bis heute um Aufklärung kämpfen.

„NS‑verfolgungsbedingtes Unrecht darf nicht durch formale Verjährungsregeln oder institutionelles Verschweigen der gerichtlichen Aufarbeitung entzogen werden.“

— Grundsatz der Wiedergutmachung
94+
Jahre seit der Einzahlung
3
Gerichtsinstanzen
BGH
Höchste Instanz
7+
Jahre Prozessdauer
Der Fall auf einen Blick

Was ist der Fall Arthur Levy?

Eine historische und juristische Dokumentation über enteignetes jüdisches Vermögen bei der Sparkasse Hagen – und den jahrzehntelangen Kampf um Gerechtigkeit.

1932

Die Mitgift

Simson Cohen überweist eine erhebliche Mitgift für seine Tochter auf das Konto 4409 bei der Sparkasse an Volme und Ruhr in Hagen.

1933–45

NS-Enteignung

Arthur Levy, Schweizer Bürger jüdischer Herkunft, wird Opfer der nationalsozialistischen Vermögensentziehung. Das Guthaben verschwindet.

2019–heute

Rechtsstreit

Jahrzehntelange juristische Auseinandersetzung: Landgericht Hagen, OLG Hamm, Bundesgerichtshof Karlsruhe. Die Sparkasse verweigert Akteneinsicht.

Heute

Historische Pflicht

Deutschland hat eine Verantwortung gegenüber den Opfern des NS-Unrechts. Dieser Fall steht exemplarisch für Tausende ungeklärte Fälle.

94+
Jahre seit der Enteignung
3
Gerichtsinstanzen
Konto 4409
Sparkasse an Volme und Ruhr
Neueste Entwicklungen

Widersprüchliche Archivangaben: Transparenz bei NS-bezogenen Vermögenswerten der Sparkasse Hagen

Der Kampf für Gerechtigkeit geht weiter – hier finden Sie die neuesten Entwicklungen im Rechtsstreit um das enteignete Konto 4409.

Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH (2025/2026)

Nach dem Urteil des OLG Hamm ist die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe anhängig. Gleichzeitig läuft eine Aufsichtsbeschwerde bei der BaFin sowie eine Petition beim Bundestag. NS-Unrecht muss immer justiziabel sein – die Gerechtigkeit hat kein Verfallsdatum.

Vollständige Dokumentation auf simson-cohen.de

Gerechtigkeit für Holocaust-Opfer und Vermögensrestitution
NS-Enteignung· 1933–1945
Wiedergutmachungsrecht· BRüG / BEG
Gerichtsweg· LG → OLG → BGH

Das Diagramm zeigt den juristischen Weg von Holocaust-Opfern und deren Nachfahren zur Rückerstattung enteigneten Vermögens in Deutschland. Ausgangspunkt ist die systematische Enteignung jüdischen Eigentums während der NS-Zeit (1933–1945). Nach 1945 wurden zwar gesetzliche Wiedergutmachungsverfahren eingerichtet (Bundesrückerstattungsgesetz, BRüG), in der Praxis scheitern Ansprüche jedoch häufig an fehlenden Akten, Verjährungsfristen und mangelnder Kooperationsbereitschaft der beteiligten Institutionen. Im Fall Arthur Levy / Konto 4409 verweigerte die Sparkasse Hagen (heute: Sparkasse an Volme und Ruhr) über Jahrzehnte den Zugang zu historischen Kontounterlagen. Der Rechtsweg führte über das Landgericht Hagen und das OLG Hamm bis zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

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Behördliche Verfahren – Transparenz-Dashboard

Laufende Verfahren & Beschwerden

Aktueller Stand der aufsichtsrechtlichen Beschwerden und parlamentarischen Petitionen im Fall Arthur Levy.

BaFin-Aufsichtsbeschwerde

Az. Sparkasse an Volme und Ruhr – §§ 25a, 25b KWG

Laufend
Verfahrensfortschritt40%

Petition – Petitionsausschuss Bundestag

Eingabe gem. Art. 17 GG – NS-Vermögen / Sparkasse Hagen

Laufend
Verfahrensfortschritt55%

Nichtzulassungsbeschwerde BGH

Bundesgerichtshof Karlsruhe – nach OLG Hamm 7. Mai 2025

Laufend
Verfahrensfortschritt20%

Legende

Abgeschlossen
Laufend
Ausstehend
Blockiert

Juristische Fachbegriffe

Klicken Sie auf einen Begriff für die Erklärung.

Chronologie

Der Rechtsweg

Von der Entdeckung im Archiv bis zum Bundesgerichtshof – der lange Kampf um Gerechtigkeit und historische Wahrheit.

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Dokument
30. April 2021

Bundesstudie zu Nachrichtenlosen Vermögenswerten

Die deutsche Bundesregierung hat eine Studie über nachrichtenlose Vermögenswerte in Auftrag gegeben (Abschlussbericht für Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, erstellt von Schalast Partner und Rechtsanwälte mbB, Frankfurt am Main 30. April 2021, Rechtsgutachten zur möglichen Überführung der Mittel aus nachrichtenlosen Konten in einen neu einzurichtenden Social Impact Fonds). In dieser Bundesstudie wird ersichtlich, dass die deutschen Sparkassen ihrer Buchführungspflicht über nachrichtenlose Vermögenswerte und damit auch von enteigneten jüdischen Bankguthaben nicht genügend nachgekommen sind (sog. „schlafende Konten"); es müssen diesbezüglich von einer Bank alle möglichen Kommunikationskanäle benutzt werden, um erbberechtigte Nachkommen von Kontoinhaber ausfindig zu machen. Es kann davon ausgegangen werden, dass noch einige Milliarden EUR an „schlafenden Konten" in Deutschland vorhanden sind. In der Studie wird offengelegt, dass nur 9 Prozent der angefragten Sparkassen nachrichtenlose Vermögenswerte gemeldet haben (S. 33, N130). Bedeutend ist auch der Hinweis auf S. 55, N11 der Bundesstudie: Eigentum im Sinne von Art. 14 GG umfasst alle vermögenswerten Rechte, die dem Einzelnen durch die Rechtsordnung zugewiesen sind und diesem eine private Nutzungs- und Verfügungsbefugnisse einräumen. Der verfassungsrechtliche Eigentumsbegriff geht damit über den zivilrechtlichen Eigentumsbegriff hinaus und erstreckt sich insbesondere nicht nur auf Eigentum an Sachen. Nachrichtenlose Vermögenswerte, insbesondere also Kontoguthaben und Wertpapierdepots und Ähnliches, fallen somit unter den Eigentumsbegriff des Art. 14 GG. S. 60, N26 der Bundesstudie: Auf nationaler Ebene gibt es bisher lediglich eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs („BFH"), die im Steuerbilanzrecht den Begriff „unbewegter" Konten aufgreift. Diese knüpft an das Merkmal der Kontobewegung an. Die Entscheidung betrifft allerdings die Frage der Passivierungspflicht von Verbindlichkeiten und kommt zu folgenden Feststellungen: 1. Ein Kreditinstitut darf die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr geltend gemachten Sparguthaben nicht mehr passivieren. 2. Es besteht kein Erfahrungssatz, dass danach sämtliche Verbindlichkeiten aus 30 und mehr Jahren unbewegten Sparkonten auszubuchen sind. Andererseits besteht auch kein Erfahrungssatz, dass alle Forderungen aus Sparkonten, die weniger als 30 Jahre nicht bewegt wurden, nicht geltend gemacht werden. Mit anderen Worten, die Ausbuchung an Ertrag „darf" ein Kreditinstitut erst dann vornehmen, wenn „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" die entsprechenden Guthaben „nicht mehr geltend gemacht" werden. Gleichzeitig existiert aber kein Erfahrungssatz, dass 30 Jahre dafür ausreichen würden. S. 62 ff. N231 / N232 / N236 der Bundesstudie: Es wäre nicht interessengerecht solche Vermögenswerte nach Ablauf von 10 Jahren aufgrund der Nachrichtenlosigkeit über das Trägerinstitut in einen Social Impact Fonds zu überführen, wenn ein einfacher Kontaktversuch des Instituts mit dem Kontoinhaber ohne weiteres möglich gewesen wäre. Der Begriff „nachrichtenlos" setzt zudem schon nach seinem Wortlaut das Fehlen einer Nachricht, also eines Kontakts, voraus. Insoweit könnte der Begriff „nachrichtenlos" an die Tatsache anknüpfen, dass das Institut den Kontakt zu den Berechtigten verloren hat und es dem Institut auch nicht gelingt, diesen Kontakt wiederherzustellen. Für das Bejahen oder Verneinen dieses Merkmals könnte die Art und Anzahl der Versuche relevant sein, mit dem zuletzt bekannten Kontoinhaber Kontakt aufzunehmen bzw. die Art und Weise, diesen ausfindig zu machen. Als nachrichtenlos könnten solche Assets gelten, bei denen innerhalb der letzten 10 Jahre keinerlei Transaktion oder Kommunikation stattgefunden hat und das Institut einen ernsthaften, aber erfolglosen Versuch unternommen hat, den Kontakt zu dem Kunden wiederherzustellen und hierbei alle zumutbaren Kommunikationswege ausgeschöpft hat. Im Zusammenhang mit dieser Bundesstudie gibt es aktuell Versuche der Sparkassen nach dem Informationsfreiheitgesetz (IFG) NRW nicht mehr über personenbezogene Konten berichten zu müssen. Die angehörten Sachverständigen lehnen jedoch diese Änderungen des IFG NRW ab.

Legende

Entdeckung
Ablehnung
Gerichtsverfahren
Urteil
BGH
Restitution
Dokument
Häufige Fragen

FAQ – Alles Wichtige zum Fall

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Klage, zu nachrichtenlosen Vermögenswerten und zur NS-Aufarbeitung

8 Fragen & Antworten

Was sind nachrichtenlose Vermögenswerte?

Nachrichtenlose Vermögenswerte sind Bankguthaben, zu deren Inhabern Banken seit Jahren keinen Kontakt mehr haben. In Deutschland werden mehrere Milliarden Euro in solchen Konten vermutet, darunter auch viele enteignete jüdische Vermögen aus der NS-Zeit.

Wie kann man NS-enteignetes Bankguthaben bei der Sparkasse zurückfordern?

Welche Rolle spielen Sparkassen bei der NS-Aufarbeitung?

Warum beruft sich die Sparkasse Hagen auf Verjährung?

Was sind die 'Judenordner' der Sparkasse Hagen?

Welche Instanzen wurden im Fall Arthur Levy bereits durchlaufen?

Was ist die Rolle der BaFin in diesem Fall?

Gibt es internationale Präzedenzfälle für NS-Restitutionen?

Weitere Fragen? Die Dokumentation wird laufend aktualisiert. Alle relevanten Dokumente und Gerichtsentscheidungen finden Sie in den anderen Bereichen dieser Website.

Medienecho

Pressestimmen

Wie die Medien über diesen historischen Rechtsstreit berichten

„Am 8. Mai, vor 80 Jahren, wurde Ingeburg Geißler aus dem KZ Theresienstadt befreit. Einen Tag vor diesem historischen Jahrestag bestätigte das OLG Hamm die Verweigerung der Sparkasse meiner Heimatstadt Hagen. Die Akten zu den jüdischen Konten aus der NS-Zeit bleiben verschlossen. Ich schäme mich für die Engstirnigkeit, Geschichtsvergessenheit und Instinktlosigkeit der Sparkasse aus meiner Heimat."

Hans-Wilhelm Saure
Hans-Wilhelm Saure
BILD-Chefreporter bei Axel Springer SE
7. Mai 2025

Berichterstattung in den Medien

BILD

Verheimlichen deutsche Banken immer noch enteignetes Vermögen von Juden?

WDR

Sparkassen-Konto aus NS-Zeit: Urteil in Hamm erwartet

Tagesschau

Sparkassen-Konto aus NS-Zeit: Urteil in Hamm erwartet

Rheinische Post

Beschämende Aufarbeitungskultur – Banken und die NS-Zeit

Süddeutsche Zeitung

Ansprüche auf jüdisches Konto aus Nazi-Zeit wohl verjährt

SAT.1 NRW

Nazi-Konto: Der Kampf eines Nachfahren

Dr. Christof Partsch

„Es reicht nicht, die Überlebenden einmal im Jahr zu feiern. Die Nutznießer der Morde sind unter uns und das OLG entscheidet wie bei einem Gewährleistungsfall."

— Dr. Christof Partsch, Rechtsanwalt des Klägers
CH

„Das Verhalten der Sparkasse Hagen und ihrer verantwortlichen Direktion ist skandalös."

— Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident Internationales Auschwitz Komitee, zu BILD
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Für Gerechtigkeit und Wahrheit

Diese Website dokumentiert den Kampf um Wiedergutmachung für NS-Unrecht. Erfahren Sie mehr über den Fall Arthur Levy und die Verantwortung von Finanzinstitutionen bei der historischen Aufarbeitung.

Simson Cohen

Dokumentation des Rechtsfalls Arthur Levy gegen die Sparkasse Hagen. Aufklärung über NS-Enteignungen und den Kampf um gerechte Wiedergutmachung nachrichtenloser jüdischer Vermögenswerte.

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Rechtlicher Hinweis

Die auf dieser Website dargestellten Informationen dienen ausschließlich der öffentlichen Dokumentation eines Rechtsfalls. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen und Gerichtsakten.

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