Klage gegen die Sparkasse an Volme und Ruhr. Historischer Rechtsstreit.

NS‑verfolgungsbedingtes Unrecht darf nicht durch formale Verjährungsregeln oder institutionelles Verschweigen der gerichtlichen Aufarbeitung entzogen werden.

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Wer Vertrauen verwaltet, muss sich der Vergangenheit stellen

Aufsichtsbeschwerde bei der BaFin gegen Sparkasse an Volme und Ruhr eingereicht!

Trotz mehrfacher Nachfragen hat das BaFin bis zu diesem Zeitpunkt den Eingang der Aufsichtsbeschwerde vom 7. Juli 2025 nicht bestätigt und per E-Mail sogar verlautbaren lassen, dass der BaFin die Beschwerde nicht vorliegt, dies obwohl die Beschwerde von Bern aus eingeschrieben nach Bonn verschickt wurde und die Zustellung mit einem rechtsgültigen Postbeleg bewiesen ist. Damit liegt ein Verstoss gegen die Grundsätze guter Verwaltung vor, der auch europarechtlich abgesichert ist (Art. 41 EuGrCH). Da es sich bei der Aufsichtsbeschwerde um ein Anliegen von erheblicher öffentlicher und historischer Bedeutung handelt – namentlich den Verdacht systematischer aufsichtsrechtlicher Verstöße und Compliance-Verfehlungen der Sparkasse an Volme und Ruhr im Zusammenhang mit enteigneten jüdischen Vermögenswerten aus der NS-Zeit – wiegt die willentliche Untätigkeit der BaFin besonders schwer. Der Kläger gegen die Sparkasse an Volme und Ruhr hat sich deshalb mit Schreiben vom 14. November 2025 an die Aufsichtsinstanz der BaFin gewandt und diesbezüglich das Bundesministerium der Finanzen (Abteilung Finanzmarktpolitik) ersucht: den Sachverhalt der nicht bearbeiteten Aufsichtsbeschwerde dienstaufsichtlich prüfen zu lassen die BaFin zur schriftlichen Stellungnahme und Aktenvorlage zu veranlassen die aufsichtsrechtliche Prüfung der Sparkasse an Volme und Ruhr im Sinne der ursprünglichen Eingabe vom 7. Juli 2025 anzuordnen und den Eingang dieses Schreibens sowie die eingeleiteten Schritte schriftlich zu bestätigen. Angesichts der historischen Dimension des Falles – Enteignung jüdischer Vermögenswerte, Vertuschung institutioneller Verantwortung und mögliche systemische Aufsichtsdefizite – wurde dieses Schreiben als Kopie auch an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weitergeleitet, da es über die rein aufsichtsrechtliche Ebene hinaus ein Thema von erheblicher gesellschaftlich-politischer Tragweite betrifft.