Geschichte des Kontos 4409
Das Konto Nr. 4409 bei der Sparkasse an Volme und Ruhr in Hagen (Westfalen) wurde im Jahr 1932 eröffnet. Simson Cohen überwies anlässlich der Eheschließung seiner Tochter Erna mit Arthur Levy am 11. März 1932 eine Mitgift (Heiratsgut) auf dieses Konto. Die Mitgift stellte laut den vorgelegten Unterlagen eine beträchtliche Summe dar – ca. 40.000 Reichsmark. Als streitiger Restbetrag sind im Verfahren ca. 21.000 Reichsmark dokumentiert.
Arthur Levy war Schweizer Staatsbürger jüdischer Herkunft mit Wohnsitz in Bern. Aufgrund diskriminierender Devisenbestimmungen in Deutschland in den 1930er Jahren wurde ihm die Auszahlung des Bankguthabens in die Schweiz verweigert. Er versuchte über das Schweizerische Außenministerium und die damalige Schweizer Gesandtschaft in Berlin eine diplomatische Intervention zu erwirken – ohne Erfolg.
Der umstrittene Vorgang von 1937: Kontoauflösung ohne Nachweis
Im Gerichtsverfahren hat die Sparkasse geltend gemacht, das Konto sei im Jahr 1937 aufgelöst worden. Das Landgericht Hagen nahm in seinem Urteil vom 11. Dezember 2023 – gestützt auf die Ausführungen der Sparkasse – an, das Konto sei 1937 aufgelöst oder sukzessive abgebaut worden. Nach Auffassung des Klägers gibt es für eine wirksame Kontoauflösung im Jahr 1937 jedoch keinen aktenkundigen Beweis. Auch eine ordnungsgemäße Kündigung des Vertragsverhältnisses durch die Sparkasse ist nach Auffassung des Klägers nicht dokumentiert.
Die Sparkasse hatte in einem früheren Verfahrensstadium zudem geltend gemacht, die relevanten Akten seien durch alliierte Bombardierung zerstört worden. Diese Behauptung konnte nach Angaben des Klägers durch einen Historiker widerlegt werden: Das Archiv der damaligen Sparkasse Hagen habe die Bombardierung unbeschadet überstanden.
Nach Auffassung des Klägers ist die Beweislastfrage zentral: Wenn Geld widerrechtlich von einem Bankkonto abgezogen wird, muss die Bank beweisen, was mit dem Guthaben geschehen ist – nicht der Kontoinhaber oder seine Erben.
Erstmalige Bestätigung der Sparkasse – erst nach Klageeinreichung
Im November 2019 bestritt die Sparkasse an Volme und Ruhr schriftlich das Vorhandensein eines Kontos von Arthur Levy. Erst nach Einreichung der Klage beim Landgericht Hagen bestätigte die Sparkasse in ihrer Klageantwort, dass das Konto in den 1930er Jahren existiert hatte. Im Zuge der Recherchen wurden zudem im Landesarchiv Münster weitere Dokumente über den Bestand des Kontoguthabens aufgefunden.
Das Schlüsseldokument von 1963
Ein entscheidendes Dokument vom 3. Dezember 1963 belegt, dass die Sparkasse Hagen über Jahrzehnte hinweg systematisch falsche Angaben zum Konto 4409 gemacht hat. Die Sparkasse behauptete wiederholt, keine Unterlagen oder Kenntnis vom Konto zu besitzen – obwohl das Dokument von 1963 das Gegenteil beweist.