Definition: Was sind nachrichtenlose Vermögenswerte?
Nachrichtenlose Vermögenswerte (international: dormant assets) sind Bankguthaben, Wertpapierdepots, Sparkonten oder andere Finanzanlagen, bei denen:
- Seit mindestens 10 Jahren kein Kontakt zwischen Bank und Kontoinhaber bestand
- Keine Transaktionen durchgeführt wurden
- Die Bank alle zumutbaren Kommunikationswege ausgeschöpft hat, um den Inhaber zu erreichen
Die Bundesstudie 2021 – Schlüsselergebnisse
Am 30. April 2021 veröffentlichte Schalast Partner Rechtsanwälte mbB (Frankfurt am Main) im Auftrag der Bundesregierung ein Rechtsgutachten zur möglichen Überführung nachrichtenloser Konten in einen Social Impact Fonds.
Rechtliche Pflichten der Sparkassen
Nach deutschem Recht haben Banken und Sparkassen folgende Pflichten bei nachrichtenlosen Konten:
- Buchführungspflicht (§§ 238 ff. HGB, §25a KWG): Pflicht zur Dokumentation aller Verbindlichkeiten
- Kontaktpflicht (Bundesstudie S. 62, N232): Alle zumutbaren Kommunikationswege müssen ausgeschöpft werden
- Meldepflicht gegenüber BaFin: Systematisch von vielen Sparkassen nicht erfüllt
- Keine Ausbuchung: Solange Ansprüche nicht mit Sicherheit ausgeschlossen sind, dürfen Guthaben nicht aus der Bilanz gestrichen werden
Der Fall Arthur Levy als Musterfall
Der Fall Arthur Levy und Konto 4409 bei der Sparkasse an Volme und Ruhr illustriert exemplarisch das Systemversagen:
- Die Sparkasse behauptete jahrzehntelang, keine Unterlagen zu besitzen
- Ein Dokument von 1963 widerlegt dies
- Die BaFin-Aufsichtsbeschwerde (Juli 2025) wirft der Sparkasse Verstöße gegen §25a KWG vor
- Der Fall liegt beim Bundesgerichtshof – mit grundsätzlicher Bedeutung für alle NS-Restitutionsfälle