Verfahrensgeschichte
Der Rechtsstreit durchlief vor dem BGH-Verfahren zwei Instanzen:
- Landgericht Hagen (2020–2023): Klage auf Auskunft und Leistung – abgewiesen am 11. Dezember 2023
- OLG Hamm I-31 U 10/24 (2024–2025): Berufung – abgewiesen am 7. Mai 2025, Ansprüche als verjährt erklärt
- BGH Karlsruhe (2025/2026): Nichtzulassungsbeschwerde – anhängig
Zentrale Rechtsfragen vor dem BGH
Die Nichtzulassungsbeschwerde stützt sich auf folgende grundsätzliche Rechtsfragen:
1. Verjährungseinrede bei öffentlich-rechtlichen Instituten (§ 242 BGB)
Können öffentlich-rechtliche Sparkassen die Verjährungseinrede erheben, wenn die Ansprüche auf NS-Unrecht zurückgehen und die Sparkasse selbst durch nachweislich unzutreffende Auskünfte über Jahrzehnte die rechtzeitige Geltendmachung verhindert hat? Diese Frage ist höchstrichterlich bislang nicht abschließend entschieden.
2. Buchführungspflichten für nachrichtenlose Konten (§ 25a KWG)
Welche konkreten Buchführungs- und Suchpflichten obliegen einer Sparkasse bei nachrichtenlosen Bankguthaben aus der NS-Zeit? Die Bundesstudie 2021 (Schalast Partner / BMBF) legt dar, dass Banken alle zumutbaren Kommunikationswege ausschöpfen müssen, bevor ein Konto als nachrichtenlos gilt.
3. Historische Verantwortung und EU-Recht
Parallel zum BGH-Verfahren wurde am 11. Februar 2026 eine Beschwerde bei der European Banking Authority (EBA) eingereicht. Der Vorwurf: Die BaFin vernachlässige ihre unionsrechtlichen Aufsichtspflichten und prüfe die eingereichte Aufsichtsbeschwerde gegen die Sparkasse an Volme und Ruhr nicht sachgerecht.
Bedeutung des Falls für die Rechtspraxis
Der Fall Arthur Levy hat über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung. Sollte der BGH die Revision zulassen, könnten seine Entscheidungen Präzedenzwirkung für vergleichbare Konstellationen haben – also für Tausende ähnlicher ungeklärter nachrichtenloser Vermögenswerte aus der NS-Zeit.
Politische Dimension
Neben dem Rechtsweg wurden folgende politische Instanzen eingeschaltet:
- Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages (2025)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF) – Antwort Januar 2026
- Oberbürgermeister Hagen (Dennis Rehbein) – lehnte Stellungnahme ab (12. Februar 2026)
- EBA (European Banking Authority) – Beschwerde Februar 2026