Revisionsinstanz · Bundesgerichtshof Karlsruhe · Anhängig

BGH-Verfahren

Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe im Fall Arthur Levy gegen die Sparkasse an Volme und Ruhr wegen Konto Nr. 4409. Das Verfahren ist derzeit (Stand 2025/2026) anhängig.

Faktenbox – BGH-Verfahren

Gericht:
Bundesgerichtshof (BGH), Karlsruhe
Rechtsmittel:
Nichtzulassungsbeschwerde (NZB)
Parteien:
Nachfahre Arthur Levy (Beschwerdeführer) vs. Sparkasse an Volme und Ruhr (Beschwerdegegnerin)
Vorinstanz:
OLG Hamm, Az. I-31 U 10/24, Urteil 7. Mai 2025
Streitgegenstand:
NS-enteignetes Bankguthaben – Konto Nr. 4409, Sparkasse an Volme und Ruhr, Hagen
Grundsatzfrage:
Verjährung bei NS-verfolgungsbedingten Vermögensansprüchen; §25a KWG-Pflichten
Status:
Anhängig (Stand 2025/2026)
Parallel-Verfahren:
BaFin-Beschwerde (Juli 2025); EBA-Beschwerde (Februar 2026)

Verfahrensgeschichte

Der Rechtsstreit durchlief vor dem BGH-Verfahren zwei Instanzen:

  • Landgericht Hagen (2020–2023): Klage auf Auskunft und Leistung – abgewiesen am 11. Dezember 2023
  • OLG Hamm I-31 U 10/24 (2024–2025): Berufung – abgewiesen am 7. Mai 2025, Ansprüche als verjährt erklärt
  • BGH Karlsruhe (2025/2026): Nichtzulassungsbeschwerde – anhängig

Zentrale Rechtsfragen vor dem BGH

Die Nichtzulassungsbeschwerde stützt sich auf folgende grundsätzliche Rechtsfragen:

1. Verjährungseinrede bei öffentlich-rechtlichen Instituten (§ 242 BGB)

Können öffentlich-rechtliche Sparkassen die Verjährungseinrede erheben, wenn die Ansprüche auf NS-Unrecht zurückgehen und die Sparkasse selbst durch nachweislich unzutreffende Auskünfte über Jahrzehnte die rechtzeitige Geltendmachung verhindert hat? Diese Frage ist höchstrichterlich bislang nicht abschließend entschieden.

2. Buchführungspflichten für nachrichtenlose Konten (§ 25a KWG)

Welche konkreten Buchführungs- und Suchpflichten obliegen einer Sparkasse bei nachrichtenlosen Bankguthaben aus der NS-Zeit? Die Bundesstudie 2021 (Schalast Partner / BMBF) legt dar, dass Banken alle zumutbaren Kommunikationswege ausschöpfen müssen, bevor ein Konto als nachrichtenlos gilt.

3. Historische Verantwortung und EU-Recht

Parallel zum BGH-Verfahren wurde am 11. Februar 2026 eine Beschwerde bei der European Banking Authority (EBA) eingereicht. Der Vorwurf: Die BaFin vernachlässige ihre unionsrechtlichen Aufsichtspflichten und prüfe die eingereichte Aufsichtsbeschwerde gegen die Sparkasse an Volme und Ruhr nicht sachgerecht.

Bedeutung des Falls für die Rechtspraxis

Der Fall Arthur Levy hat über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung. Sollte der BGH die Revision zulassen, könnten seine Entscheidungen Präzedenzwirkung für vergleichbare Konstellationen haben – also für Tausende ähnlicher ungeklärter nachrichtenloser Vermögenswerte aus der NS-Zeit.

Politische Dimension

Neben dem Rechtsweg wurden folgende politische Instanzen eingeschaltet:

  • Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages (2025)
  • Bundesministerium der Finanzen (BMF) – Antwort Januar 2026
  • Oberbürgermeister Hagen (Dennis Rehbein) – lehnte Stellungnahme ab (12. Februar 2026)
  • EBA (European Banking Authority) – Beschwerde Februar 2026

Rechtliche Kernfragen

Können NS-verfolgungsbedingte Vermögensansprüche verjähren?

Nach Auffassung des Klägers können öffentlich-rechtliche Institutionen wie Sparkassen bei NS-verfolgungsbedingten Enteignungen die zivilrechtliche Verjährungseinrede nicht erheben, wenn sie durch eigene unzutreffende Auskünfte die rechtzeitige Geltendmachung verhindert haben (§ 242 BGB, Treu und Glauben). Die Frage ist höchstrichterlich noch nicht abschließend entschieden.

Was ist eine Nichtzulassungsbeschwerde?

Eine Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) ist ein Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht (hier: OLG Hamm). Die NZB wird beim Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht. Der BGH prüft, ob die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, ob die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung erfordert.

Warum hat der Fall grundsätzliche Bedeutung für den BGH?

Der Fall Arthur Levy berührt grundsätzliche Fragen: (1) Können Sparkassen als öffentlich-rechtliche Institutionen bei NS-Unrecht die Verjährungseinrede erheben? (2) Welche Buchführungspflichten gelten für nachrichtenlose NS-enteignete Bankguthaben nach §25a KWG? (3) Kann eine Bank, die über Jahrzehnte unzutreffende Auskünfte erteilt hat, sich auf Verjährung berufen?

Welche Rolle spielt die EBA-Beschwerde parallel?

Am 11. Februar 2026 wurde bei der European Banking Authority (EBA) Beschwerde eingelegt wegen mutmaßlicher Verletzung unionsrechtlicher Aufsichtspflichten durch die BaFin und des Bundesministeriums der Finanzen. Dies geschah parallel zum BGH-Verfahren und ist ein eigenständiges aufsichtsrechtliches Verfahren auf europäischer Ebene.