Beklagte Institution · Öffentlich-rechtliche Sparkasse

Sparkasse Hagen

Die Sparkasse an Volme und Ruhr (umgangssprachlich: Sparkasse Hagen) ist die beklagte Partei im Rechtsstreit um das NS-enteignete Konto Nr. 4409 von Arthur Levy.

Faktenbox – Sparkasse an Volme und Ruhr

Vollständiger Name:
Sparkasse an Volme und Ruhr
Kurzname:
Sparkasse Hagen
Rechtsform:
Öffentlich-rechtliche Sparkasse (Anstalt des öffentlichen Rechts)
Sitz:
Hagen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Gründung:
1822 (Stadtsparkasse Hagen)
BLZ:
45050001
Funktion im Verfahren:
Beklagte Partei – Rechtsstreit um Konto Nr. 4409
Aufsicht:
BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
Gerichtsverfahren:
LG Hagen, OLG Hamm I-31 U 10/24, BGH (anhängig)

Institutioneller Hintergrund

Die Sparkasse an Volme und Ruhr ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Hagen (Westfalen). Als Sparkasse der öffentlichen Hand unterliegt sie strengeren Transparenz- und Verantwortlichkeitspflichten als private Kreditinstitute.

Im Jahr 2002 fusionierte die Stadtsparkasse Hagen mit der Sparkasse Herdecke zur Sparkasse HagenHerdecke, die später in Sparkasse an Volme und Ruhr umbenannt wurde.

Die Sparkasse als beklagte Institution im Fall Konto 4409

Die Sparkasse an Volme und Ruhr ist die beklagte Partei in mehreren Verfahren im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit um Konto Nr. 4409. Die Verfahren betreffen: Auskunftsklage, Restitutionsklage und aufsichtsrechtliche Beschwerde.

Dokumentierte Aussagen und ihre Einordnung

Im Laufe des Rechtsstreits äußerte sich die Sparkasse in verschiedenen Schreiben und Gerichtsverfahren zu Konto 4409. Die Klägerseite hält verschiedene dieser Aussagen für sachlich unzutreffend und verweist auf gegenteilige Archivbelege:

  • 2019: Die Sparkasse erklärte, kein Konto 4409 zu kennen – dem widersprechen Dokumente aus dem Schweizerischen Bundesarchiv Bern.
  • 2021: Die Sparkasse stellte eine Geschäftsbeziehung mit Arthur Levy in Abrede – dem widerspricht die eigene Korrespondenz.
  • Archivbestand: Ein internes Sparkassen-Dokument vom 3. Dezember 1963 belegt, dass die Bank Kenntnis des Kontos hatte.
  • Hagener Rundschau (9. August 1995): Berichtete über NS-Akten zu jüdischen Konten im Sparkassen-Archiv.

Aufsichtsrechtliche Dimension

Aufgrund der nach Auffassung des Klägers vorliegenden Verstöße gegen die Buchführungspflichten nach §25a KWG wurde am 7. Juli 2025 eine BaFin-Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Die BaFin bestätigte den Eingang am 9. Dezember 2025.

Die Bundesstudie 2021 (Schalast Partner / BMBF) zeigt, dass nur 9% der deutschen Sparkassen nachrichtenlose Vermögenswerte meldeten – ein systemisches Problem, das auch den vorliegenden Fall betrifft.

Mediale Resonanz

Das Verhalten der Sparkasse an Volme und Ruhr im Zusammenhang mit Konto 4409 wurde von nationalen und regionalen Medien aufgegriffen. BILD, WDR, Tagesschau, Süddeutsche Zeitung und Rheinische Post berichteten im Mai 2025. Details finden sich in der Medienübersicht.

Chronologie der Sparkasse im Fall Konto 4409

1822

Gründung der Stadtsparkasse Hagen

1932

Mitgift von Simson Cohen auf Konto 4409 – Beginn der Geschäftsbeziehung mit Arthur Levy

1933–1945

NS-Zeit: Einfrierung jüdischer Bankguthaben – Konto 4409 nicht ausgezahlt

9. Aug. 1995

Hagener Rundschau berichtet über NS-Akten im Sparkassen-Archiv

3. Dez. 1963

Internes Sparkassen-Dokument belegt Kenntnis des Kontos 4409 (später entdeckt)

2002

Fusion zur Sparkasse HagenHerdecke (heute: Sparkasse an Volme und Ruhr)

Nov. 2019

Erste Anfrage des Nachfahren – Sparkasse bestreitet Existenz von Konto 4409

Feb. 2021

Formelle Anfrage – widersprüchliche Auskunft der Sparkasse

Jul. 2025

BaFin-Aufsichtsbeschwerde wegen §25a KWG-Verstößen