Rechtlicher Hintergrund: Was ist eine Restitutionsklage?
Die Restitutionsklage (§ 580 ZPO, insbesondere Nr. 7b) ermöglicht die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens, wenn nachträglich Urkunden aufgefunden werden, die im ursprünglichen Verfahren nicht verfügbar waren und einen anderen Ausgang herbeigeführt hätten.
Diese Form des außerordentlichen Rechtsbehelfs schützt den Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit: Ein Urteil, das auf einer lückenhaften Tatsachengrundlage beruht, soll korrigiert werden können.
Anlass: Das Sparkassen-Dokument vom 3. Dezember 1963
Nach dem Urteil des OLG Hamm vom 7. Mai 2025 (Az. I-31 U 10/24) wurde am 27. Mai 2025 eine Restitutionsklage eingereicht. Grundlage ist ein internes Dokument der Sparkasse an Volme und Ruhr (damals: Sparkasse Hagen) vom 3. Dezember 1963.
Nach Auffassung des Klägers belegt dieses Dokument, dass die Sparkasse noch im Jahr 1963 Kenntnis des Kontos Nr. 4409 hatte. Dies stehe im Widerspruch zu Aussagen der Sparkasse im Hauptverfahren, wonach keine relevanten Unterlagen existierten.
Das Landgericht Hagen hatte in seinem Urteil vom 11. Dezember 2023 – gestützt auf Vortrag der Sparkasse – angenommen, das Konto sei 1937 geschlossen oder aufgelöst worden. Nach Auffassung des Klägers liegt für eine wirksame Kontoauflösung im Jahr 1937 jedoch kein dokumentarischer Nachweis vor.
Entscheidung des OLG Hamm (26. November 2025)
Das Oberlandesgericht Hamm entschied am 26. November 2025, die Restitutionsklage abzulehnen. Die Entscheidung war eine prozessuale Niederlage für den Kläger, hat jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen auf das parallel beim Bundesgerichtshof laufende Verfahren.
Bedeutung im Gesamtverfahren
Die Restitutionsklage steht im Kontext des Gesamtrechtsstreits. Parallel dazu sind folgende Verfahren anhängig oder eingeleitet:
- Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH (Karlsruhe) – anhängig 2025/2026
- BaFin-Aufsichtsbeschwerde (Juli 2025) – bestätigt Dezember 2025
- Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages – Eingang November 2025
- EBA-Beschwerde (European Banking Authority) – Februar 2026